Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Delta Media AG und einem Inserenten oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen. Die Geschäftsbedingungen betreffen insbesondere Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge von Inseraten, Werbebeilagen, Beiheften und bezahlten redaktionellen Beiträgen.
2. Vertragsabschluss, -abwicklung
Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich 8% Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht.
Zusätzlich verrechnet werden folgende ausserordentliche Aufwendungen, welche in der aktuellen Tarifdokumentation nicht aufgeführt sind:
- Expressgebühren
- Häufige / regelmässige Probeabzüge
- Häufige Auftragsmutationen
- Kosten für erhebliche Änderungen und Vervollständigung der Druckunterlagen
- Lieferung von Kunstdruckabzügen, Filmen, Zeichnungen oder Inseratevorlagen auf Datenträger
4. Datum- und Platzierungsvorschriften
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserent oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Wunsch betrachtet.
Delta Media AG behält sich folgende Rechte vor:
- Das Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen.
- Das um eine Ausgabe vor- oder zurückschieben von nicht unbedingt Termingebundenen Inseraten wegen technischen Gründen.
- Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.
Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung (siehe Punkt 3) Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung.
Es wird ein Belegexemplar kostenlos geliefert. Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt.
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen rechtzeitig dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den abgemachten Tagen, selbst wenn das GzD noch aussteht.
Auf Nachfrage können politische Inserate publiziert werden.
a) Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Auf verfallenen Rechnungen wird ein Verzugszins berechnet. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. Bei Betreibungen, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Vermittlungsprovisionen.
b) Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen oder Avis zu spät, erscheint das nicht Termingebunde Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden.
12. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nicht-erscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es werden aber keine Kosten zurück erstattet. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates gar wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage der Anzeige nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden.
- bei Fehlern von Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen
- bei Datenverschiebung
- bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften
- bei ungeeigneten Vorlagen
- bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen gleichgestellt.
13. Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selber verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma Delta Media AG vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Die Sachbearbeiterin ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.
14. Annullierung von Inserationsaufträgen
Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis fünf Arbeitstage vor der Erscheinung getätigt werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, Mail oder Fax. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Erhalt bei uns, dies muss vor 16.30 Uhr erfolgen. Für eine Stornierung kann eine Stornogebühr zwischen Fr. 25.00 – 300.00 verrechnet. Die Bearbeitungsgebühr bezieht sich auf die Grösse und Anzahl der Inserate, welche storniert werden müssen sowie den Zeitpunkt der Stornierung. Wird ein Rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der bereits bezogene Rabatt in Rechnung gestellt.
15. Missbräuchliche Inserateverwendung durch Dritte
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch den Verlag erstellte redaktionelle Beiträge (PR) durch Dritte ist unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass der Verlag dagegen vorgehen kann.
Gerichtsstand ist Zug. Die vorliegenden AGB treten am 31.01.2011 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.